RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
GLANZGARAGE
Inhaber: Robin Phillip Schlosser
Lanterstraße 40
46539 Dinslaken
– nachfolgend „GLANZGARAGE“ – und ihren Kunden über Fahrzeugpflege, Fahrzeugaufbereitung, Thermoisolierungsarbeiten sowie sonstige vereinbarte Arbeiten und Dienstleistungen an Fahrzeugen.
Abweichende Vereinbarungen und individuell zwischen den Parteien getroffene Abreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von GLANZGARAGE sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der vereinbarten Arbeiten mit Zustimmung des Kunden zustande.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Auftrag.
3. Termine und Mitwirkung
Der Kunde hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich und in einem Zustand bereitzustellen, der die Durchführung der vereinbarten Arbeiten ermöglicht.
Dem Kunden bekannte Vorschäden, nachträgliche Lackierungen, Folierungen, Beschichtungen, Reparaturen, besonders empfindliche Materialien oder sonstige Umstände, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sein können, sollen GLANZGARAGE vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, persönliche Wertgegenstände vor Übergabe des Fahrzeugs aus dem Fahrzeug zu entfernen.
Vereinbarte Termine sind möglichst frühzeitig abzusagen oder zu verschieben.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Preise.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die Vergütung nach Fertigstellung und Abnahme beziehungsweise Übergabe des Fahrzeugs fällig.
Zusätzliche Arbeiten, die bei Auftragserteilung nicht vorhersehbar waren, werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt, soweit sie zu zusätzlichen Kosten führen.
5. Fahrzeugzustand und bestehende Schäden
GLANZGARAGE kann den Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Arbeiten dokumentieren, insbesondere durch Fotografien.
Für bereits vorhandene Schäden, Materialfehler, alters- oder verschleißbedingte Veränderungen sowie Schäden, die ausschließlich auf einen solchen bereits vorhandenen Zustand zurückzuführen sind, haftet GLANZGARAGE nicht.
Dies gilt nicht, soweit GLANZGARAGE den betreffenden Schaden selbst schuldhaft verursacht oder vergrößert hat.
6. Abnahme und Mängelrechte
Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten wird das Fahrzeug dem Kunden zur Abnahme beziehungsweise Übergabe bereitgestellt.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
GLANZGARAGE ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
7. Haftung
GLANZGARAGE haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GLANZGARAGE nur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich des gesetzlich vorgesehenen Muster-Widerrufsformulars.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.